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Zertifizierung nachhaltiger Kapitalgesellschaften: 'Good Companies' im Schnittfeld von Markt und Staat

Projektleitung

Prof. Dr. Florian Möslein und Prof. Dr. Martin Burgi


Fachbereich

Rechtswissenschaft (Öffentliches Recht & Privatrecht)

Kurzinhalt

Spätestens seit Verabschiedung der Sustainable Development Goals durch die UN-Vollversammlung steht Nachhaltigkeit bei der wirtschaftlichen Entwicklung auf der globalen Agenda ganz oben. Zertifizierung dient als wichtiges Regelungsinstrument, um die Einhaltung entsprechender ökologischer oder sozialer Anforderungen nachzuweisen. Während Zertifizierungsverfahren für Sach- und Dienstleistungen weit verbreitet sind, wird mit dem Auftreten bzw. der Zertifizierung nachhaltiger Kapitalgesellschaften in Europa Neuland betreten. Gegenstand dieser Zertifizierung sind nämlich Unternehmen als Ganzes, nicht deren einzelne Produkte: Anstelle von 'good products' werden 'good companies' zertifiziert.In den USA hat diese Form der Zertifizierung rapide an Bedeutung gewonnen. Dort etablierte sich ein privates Zertifizierungsregime, das Kapitalgesellschaften, die bestimmte soziale und ökologische Standards erfüllen, den Status einer 'Certified B Corporation' verleiht. Unternehmen, die jenes Zertifikat erlangen wollen, müssen sich dem sog. B Impact Assessment unterziehen; als Zertifizierungs- und Regulierungsstelle fungiert eine ihrerseits private, gemeinnützige Organisation. Angestoßen durch diese Zertifizierungspraxis haben zahlreiche US-amerikanische Einzelstaaten für Unternehmen, die sowohl gemeinwohl- als auch gewinnorientiert agieren, inzwischen sogar eine neuartige Rechtsform in ihren Gesellschaftsrechten verankert, die so genannte Benefit Corporation. Die Zertifizierung verbreitet sich inzwischen weit über die USA hinaus, namentlich auch in Deutschland. Parallel dazu gibt es auf der Ebene der EU und einzelner Mitgliedstaaten erste rechtspolitische Ansätze zur Verbesserung des Umfelds für 'soziales Unternehmertum', u. a. eine entsprechende Initiative der EU-Kommission in Form einer Mitteilung aus dem Jahre 2011.Vor diesem Hintergrund verfolgt das Forschungsvorhaben das Ziel, das Regime der Zertifizierung nachhaltiger Kapitalgesellschaften nach Gegenstand, gegenwärtigem Rechtsrahmen und im funktionalen Vergleich zu analysieren. Sodann soll der etwaige künftige Rechtsrahmen der Etablierung eines Zertifizierungsregimes auf europäischer bzw. mitgliedstaatlicher Ebene (mit Blick auf Deutschland) entfaltet werden. Hier vollzieht sich ein Wandlungsprozess, der die einzelnen Rechtsordnungen und Rechtsgebiete transzendiert: Wie spielen bereits gegenwärtig, vor allem aber künftig Markt und Staat, Selbstregulierung und Gesetzesrecht zusammen? Da Unternehmen ihrerseits Rechtsprodukte sind und im Gegensatz zu sonstigen Produkten auf ganz unterschiedlichen Märkten (Güter-, Arbeits- und Produktmärkten) konkurrieren, folgt die Zertifizierung von 'good companies' auf den beiden Ebenen des staatlichen Regelungsrahmens und der Aktion im Markt einer ganz eigenen Dynamik. Angesichts des weltweiten Siegeszuges dieser Zertifizierung gilt es, diese Eigenheiten im Schnittfeld von Staat und Markt beizeiten gründlich zu untersuchen.